Mit einem besonderen Angebot lade ich Sie herzlich ein, Rolfing® und Rolf Movement™
kennen zu lernen:
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Behandlungskosten der Rolfing® Sitzungen in der Regel nicht. Daher stellen diese meist eine
Selbstzahlerleistung dar. Es besteht jedoch die Möglichkeit, einer anteiligen Kostenübernahme durch eine Heilpraktikerzusatzversicherung.
Die Leistungsangebote und Tarifbedingungen der einzelnen privaten Krankenkassen sind sehr unterschiedlich. Daher wäre es sinnvoll, diese vor
Behandlungsbeginn mit der eigenen Kasse abzuklären. Eine Kostenerstattung erfolgt durch Vorlage einer Rechnung bei der jeweiligen Krankenkasse.